Steuer-Update 2026/27

Veröffentlicht am 26. Dezember 2025 um 06:45

Das Steuerjahr 2026/27 ist ein Übergangsjahr mit weitreichenden Folgen: Abschaffung des Eigenmietwerts (Umsetzung ab 2028), neue Möglichkeiten bei der privaten Vorsorge (Säule 3a) und erhöhte Fallstricke für KMU und Selbständige. Wer jetzt strukturiert plant, kann Tausende Franken sparen.

1) Abschaffung des Eigenmietwerts – jetzt richtig vorbereiten

Die Abschaffung des Eigenmietwerts wurde Ende September 2025 beschlossen und soll ab Steuerjahr 2028 umgesetzt werden. Wichtig: Der Wegfall des Eigenmietwerts senkt das steuerbare Einkommen, gleichzeitig können aber Abzüge (Zins‑ und Unterhaltsabzüge) bei selbstgenutzten Liegenschaften eingeschränkt werden. Handeln Sie jetzt: Sanierungen/Unterhalt vorziehen, Hypothekarstruktur prüfen und Schulden dort platzieren, wo sie steuerlich am meisten nützen. Weiterlesen

2) Rückwirkende Säule‑3a‑Einzahlungen: Regeln & Chancen

Ab 2026 können in der Schweiz Beitragslücken in der Säule 3a rückwirkend unter gewissen Voraussetzungen für bis zu 10 Jahre geschlossen werden, was Steuern spart und das Vorsorgekapital erhöht, aber nur bei AHV-pflichtigem Einkommen im entsprechenden Jahr und erst, nachdem der aktuelle Jahresbeitrag voll eingezahlt wurde; so lassen sich Lücken ab 2025 bis zu 10 Jahre rückwirkend füllen, wobei für jede Lücke nur eine Einzahlung möglich ist, die den Maximalbetrag der kleinen Säule 3a nicht übersteigt. 

Regeln für rückwirkende Einzahlungen (ab 2026)

  • Voraussetzungen: Sie müssen im Jahr der Einzahlung und im Nachzahlungsjahr ein AHV-pflichtiges Einkommen gehabt haben.
  • Zeitrahmen: Lücken, die ab dem Jahr 2025 entstanden sind, können bis zu 10 Jahre rückwirkend geschlossen werden.
  • Reihenfolge: Der ordentliche Maximalbetrag für das aktuelle Jahr muss zuerst voll eingezahlt werden, bevor Nachzahlungen möglich sind.
  • Betrag: Der nachträgliche Einzahlungsbetrag ist auf den Maximalbetrag der kleinen Säule 3a (z.B. CHF 7'258 für 2025/2026) begrenzt, auch für Selbstständige.
  • Pro Lücke: Jede einzelne Beitragslücke darf nur einmal nachgezahlt werden, aber mehrere Lücken können in einem Jahr nachgeholt werden (jeweils mit separater Einzahlung).
  • Ausschluss: Sobald Sie Altersleistungen aus der Säule 3a beziehen, sind keine Nachzahlungen mehr erlaubt. 

Chancen und Vorteile

  • Steueroptimierung: Die nachträglichen Einzahlungen sind steuerlich abzugsfähig und senken das steuerbare Einkommen.
  • Kapitalaufbau: Sie erhöhen Ihr Vorsorgekapital in der 3. Säule, was zu höheren Leistungen im Alter führt.
  • Flexibilität: Die neue Regelung bietet die Chance, verpasste Beiträge nachzuholen und so die Vorsorge zu stärken, auch wenn die ursprüngliche Einzahlung nicht möglich war. 

 

Was zu tun ist

  1. Lücken ermitteln: Prüfen Sie, in welchen Jahren Sie den Maximalbetrag nicht ausgeschöpft haben (ab 2025).
  2. Antrag stellen: Beantragen Sie bei Ihrer 3a-Stiftung eine Genehmigung für den nachträglichen Einkauf.
  3. Einzahlen: Nach Genehmigung die Einzahlung tätigen und den Beleg für die Steuererklärung aufbewahren.


3) Konkrete Massnahmen (sofort umsetzbar)

  • 3a‑Einzahlungen / Nachzahlungen prüfen; Einzahlung bis Jahresende wirkt steuerlich für das Jahr.

  • Pensionskassen‑Einkäufe bei Liquidität prüfen; steuerliche Wirkung berechnen.

  • Sanierungen/Unterhalt vorziehen; Rechnungen datieren.

  • KMU: MWST‑Pflichten, Abgrenzungen und digitale Plattformen (z. B. Vermietung) monatlich prüfen.

    Vergleich: Massnahmen auf einen Blick

  • 3a‑Nachzahlung — Wirkung: Hoch; Aufwand: Mittel; Frist: Sofort prüfen

  • Pensionskassen‑Einkauf — Wirkung: Hoch; Aufwand: Mittel–hoch; Frist: Bis Jahresende/PK

  • Sanierungen/Unterhalt — Wirkung: Mittel; Aufwand: Hoch; Frist: Vor 2028

  • KMU‑Dokumentation — Wirkung: Mittel; Aufwand: Niedrig–mittel; Frist: Laufend

    Risiken, Grenzen und Prüf‑Punkte

  • Kantonale Unterschiede bei Übergangsbestimmungen; individuelle Prüfung nötig.

  • Liquiditätsbindung durch Nachzahlungen/Einkäufe; Kosten‑Nutzen‑Rechnung erforderlich.

  • Timing‑Risiko bei Hypotheken und Amortisation: falsches Timing kann Vorteile zunichte machen.

    FAQ

Kann ich 3a rückwirkend einzahlen? Ja, Nachzahlungen sind ab 2026 möglich; Details zu Umfang und Rückwirkung sind an Bedingungen geknüpft.
Lohnt sich ein Pensionskassen‑Einkauf? Oft ja, aber nicht immer und nur nach individueller Liquiditäts‑ und Vorsorgeanalyse.
Fazit & Call to Action
Heute planen = morgen sparen. Prüfen Sie 3a‑Lücken, Pensionskassen‑Einkäufe und Immobilien‑Strategien jetzt. Für eine verbindliche, kantonsspezifische Berechnung vereinbaren Sie ein Planungsgespräch: info@steuerplanung.ch oder WhatsApp/Signal/Telegram +41 79 355 51 57.

   Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die rechtliche und steuerliche Ausgestaltung einzelner Massnahmen kann kantonal unterschiedlich sein. Für verbindliche Berechnungen und Entscheidungen konsultieren Sie bitte eine qualifizierte Steuerberatung oder Ihren Pensionskassenberater.

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