🏡 Eigenmietwert abgeschafft! Was Sie jetzt tun sollten!

Veröffentlicht am 1. Oktober 2025 um 06:45
  • Der 28. September 2025 markiert einen Wendepunkt in der Schweizer Steuerwelt – das Stimmvolk hat mit 57,7% Ja-Stimmen beschlossen, den Eigenmietwert abzuschaffen.

  • Hinweis: Noch ist nicht alles final – Umsetzung, Übergangsfristen und kantonale Anpassungen folgen.

  • Ziel des Beitrags: Was Eigentümer heute konkret tun sollten, um steuerlich zu profitieren und vorbereitet zu sein.

1. Hintergrund & Gesetzlicher Rahmen

Was wurde beschlossen

  • Die Vorlage «Einführung kantonaler Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» wurde angenommen – gekoppelt ist die Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum.

  • Der Eigenmietwert entfällt voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2028 – bis dahin gelten Übergangsregelungen.

Wesentliche Änderungen & Abzüge

  • Kein Eigenmietwert mehr in der Einkommensteuer für selbstgenutztes Wohneigentum.

  • Gleichzeitig fallen viele bisher zulässige Abzüge weg: Schuldzinsen, Unterhalts- und Instandhaltungskosten, energetische Massnahmen könnten nicht mehr in gleicher Weise abzugsberechtigt sein.

  • Kantone erhalten die Möglichkeit, neue Objektsteuern auf Zweitliegenschaften zu erheben, um Einnahmeverluste zu kompensieren.

2. Chancen & Risiken für Wohneigentümer

Vorteile

  • Wegfall der Besteuerung eines fiktiven Einkommens → Verbesserung der Liquidität

  • Weniger Komplexität und Bürokratie

  • Anlagekapital kann steueroptimiert eingesetzt werden

  • Günstigerer Startpunkt für Schrittplanung, Kapitalbezüge und Hypothekenstrategie

Risiken / Herausforderungen

  • Wegfall wichtiger Abzüge (Schuldzinsen, Unterhalt) kann steuerlich schaden, je nach Kanton

  • Kantone könnten neue Steuern erheben – ggf. Belastungsverschiebung

  • Übergangsbestimmungen: Wer früh plant, kann profitieren, wer später beginnt, könnte Nachteile haben

3. Was jetzt zu tun ist – Schritt für Schritt

Schritt 1: Bestandesaufnahme bis Ende 2025

  • Belehnung, Zinsbindung, Unterhaltsstau, Alter der Haustechnik erfassen.

  • Prüfen, ob energetische Sanierungen noch vor 2028 steuerlich (Bund heute noch, Kanton teils länger) optimal platziert sind.

Schritt 2: Unterhalt und Energie richtig timen

  • Geplante Sanierungen vorziehen, wenn Abzüge heute noch möglich sind.

  • Ab 2028: Abzüge auf selbstgenutzten Objekten beim Bund weg; einige Kantone können Energie-Abzüge behalten. Vorher kantonale Regeln checken.

Schritt 3: Hypothekenstrategie neu ausrichten

  • Ohne Zinsabzug lohnt mehr Amortisation. Prüfen Sie direkte vs. indirekte Amortisation, Tragbarkeit und Zinsrisiko.

  • Zinsbindung: SARON vs. Festhypothek anhand Zinskurve und Flexibilitätsbedarf prüfen.

  • Wer stark belehnt ist, plant einen Stufenplan: Teilamortisationen bis 2028, danach Review.

Schritt 4: Schulden dorthin, wo Abzüge bleiben

  • Vermietete Objekte: Zinsabzug bleibt, aber quotal begrenzt. Handlung: Hypothekar-Schulden gezielt auf Mietobjekte verschieben (Belehnungsregeln Bank beachten). Beispiel unten.

Schritt 5: Nutzung prüfen – «Heim» vs. Renditeobjekt

  • Eigennutzung beibehalten: Profitieren Sie meist bei tiefer Belehnung.

  • Vermieten statt selber nutzen: Dann gibt es wieder Mietertrag, aber Unterhalt und Zinsen werden (quotal) abzugsfähig. Rechne Nettoertrag vs. Steuerlast. Wichtig: Die Grundstückgewinnsteuer kann nach einem Verkauf des selbstbewohnten Wohneigentums  nicht mehr mit einer Ersatzbeschaffung aufgeschoben werden wenn das Objekt einmal vermietet war.

  • Zweitwohnung: Objektsteuer-Risiko je nach Kanton; Alternativen prüfen (dauerhafte Vermietung, Verkauf, Hauptwohnsitzwechsel).

Schritt 6: Ersterwerb klug planen

  • Kauf 2026–2027 kann den Ersterwerber-Zinsabzug mitnehmen, danach degressiv. Finanzierung so strukturieren, dass die ersten Jahre die Zinsen im Abzugsrahmen liegen.

Schritt 7: Aargau & Wohnkanton im Blick

  • Ab 2026–2027 publizieren Kantone ihre Detailregeln zu Objektsteuer und Energieabzügen. Beobachten und Szenario pro Kanton rechnen.

4) Zwei einfache Rechenbeispiele

Beispiel A: Eigenheim mit wenig Schulden → Steuerentlastung ab 2028

Ausgangslage:

  • Hauswert: CHF 900’000

  • Hypothek: CHF 300’000

  • Zins: 2 % → CHF 6’000/Jahr

  • Unterhalt: CHF 5’000/Jahr

  • Eigenmietwert: CHF 25’000 (geschätzt: 70 % von CHF 35’000 Marktmiete)

Heute (vor Abschaffung):

  • Steuerbares Einkommen: CHF 25’000 (Eigenmietwert) − CHF 6’000 (Zins) − CHF 5’000 (Unterhalt) = CHF 14’000

  • Steuerbelastung (geschätzt bei 25 %): CHF 3’500/Jahr

Ab 2028 (nach Abschaffung):

  • Kein Eigenmietwert mehr

  • Keine Abzüge mehr

  • Steuerbares Einkommen für dieses Objekt: CHF 0

  • Steuerersparnis: CHF 3’500/Jahr

Fazit: Wer wenig Schulden hat, profitiert klar. Die Steuer auf das fiktive Einkommen fällt weg, während die wegfallenden Abzüge kaum ins Gewicht fallen. Typisch für pensionierte oder stark amortisierte Haushalte.

 

Beispiel B: Eigenheim wird vermietet → Steueroptimierung durch Schuldverschiebung

Ausgangslage:

  • Gleiches Objekt, aber ab 2028 vermietet

  • Mieteinnahmen: CHF 30’000/Jahr

  • Hypothek erhöht auf CHF 600’000 → Zins: CHF 12’000

  • Unterhalt: CHF 7’000

Ab 2028 (Vermietung):

  • Steuerbares Einkommen: CHF 30’000 (Mieteinnahmen) − CHF 12’000 (Zins, quotal 80 % = CHF 9’600) − CHF 7’000 (Unterhalt, quotal 80 % = CHF 5’600) = CHF 14’800

  • Steuerbelastung (geschätzt bei 25 %): CHF 3’700

Optimierung durch Schuldverschiebung:

  • Hypothek gezielt auf Mietobjekt verlagern

  • Quotaler Abzug steigt auf 100 % → CHF 12’000 Zins + CHF 7’000 Unterhalt

  • Neue Steuerbasis: CHF 11’000

  • Neue Steuerbelastung: CHF 2’750

  • Ersparnis: CHF 950/Jahr

Fazit: Wer vermietet und die Hypothek strategisch auf das Mietobjekt verlagert, kann die Steuerlast deutlich senken. Wichtig: Belehnungsgrenzen der Bank beachten.

5) Umfinanzierung: konkrete Hebel

  • Schuldverschiebung: Hypothek vom Eigenheim auf das Mietobjekt verlagern, soweit Belehnung/Bankregeln erlauben. Ziel: Zinsabzug dort, wo Erträge anfallen.

  • Tranchierung: Mehrere Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten zur Zins- und Liquiditätssteuerung.

  • Tilgungsplan: Bis 2028 amortisieren, wo Zinsabzug entfällt; Zinsen auf Mietobjekten konservieren.

  • Zweitwohnung: Objektsteuer-Risiko einpreisen. Optionen: Vermieten, Hauptwohnsitz machen, verkaufen oder verdichten.

6) Wer profitiert typischerweise?

  • Pensionierte / stark amortisierte Haushalte.

  • Ersterwerber dank befristetem Zinsabzug.

  • Neubauten mit wenig Unterhalt.

7) Was bleibt unklar?

  • Exakter Starttermin und kantonale Detailregeln (Objektsteuer, allfällige Energie-Abzüge). Offizielle Infos laufend prüfen.

Quellen

EFD/ESTV; HEV, SRF AbstimmungenT+R Fachbeitrag zu Abzügen; BDO Eigenmietwert abgeschafft:

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Nante
Vor 18 Tage

Herzlichen Dank lieber Herr Graber für die klaren Infos zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Ihre vorausgesandten Tipps sind sehr hilfreich und ich freue mich darauf, Sie im Juni wieder in Aarau empfangen zu dürfen und unsere Planung weiterzubesprechen.