Steuern in der KI-Ära 2026

Veröffentlicht am 5. Januar 2026 um 11:41

Welche Abzüge, Risiken und Chancen 2026 wirklich relevant werden. Künstliche Intelligenz (KI) verändert nicht nur Geschäftsmodelle, Arbeitsprozesse und ganze Branchen – sie verändert auch die Art und Weise, wie wir Steuern planen. Während Unternehmen und Privatpersonen längst KI‑Tools einsetzen, hinken Gesetzgebung und Steuerpraxis hinterher. Genau hier entstehen neue Chancen, aber auch neue Risiken. Dieser Artikel zeigt, welche steuerlichen Aspekte 2026 wirklich relevant werden – und wie man sich optimal positioniert.

1. KI‑Tools als Berufsauslagen: Was ist abzugsfähig?

Immer mehr Menschen nutzen KI‑Software für Aufgaben wie:

  • Text- und Bildgenerierung

  • Buchungen und Administration

  • Marketing und Social Media

  • Datenanalyse und Automatisierung

  • Übersetzungen und Kommunikation

Grundsatz:
Alles, was beruflich notwendig oder geschäftlich begründet ist, kann grundsätzlich als Aufwand geltend gemacht werden.

Wichtig:
Wer bei den Berufsauslagen den Pauschalabzug geltend macht, kann solche Kosten nicht zusätzlich separat abziehen. Der Pauschalabzug umfasst diese Aufwendungen bereits. Ein zusätzlicher Abzug ist nur möglich, wenn auf den Pauschalabzug verzichtet und stattdessen die effektiven Berufsauslagen vollständig, belegmässig und nachvollziehbar deklariert werden.

Was abzugsfähig ist

  • Kosten für KI‑Abos (z. B. Chatbots, Automatisierungstools)

  • Prompt‑Bibliotheken und digitale Templates

  • KI‑gestützte Buchhaltungs- oder CRM‑Systeme

  • Kosten für API‑Nutzung

  • Schulungen und Weiterbildungen im Umgang mit KI

Was NICHT abzugsfähig ist

  • rein private Nutzung

  • KI‑Tools für Hobbyprojekte

  • Premium‑Abos ohne klaren beruflichen Bezug

Wichtig: Die Steuerbehörden verlangen zunehmend Dokumentation, z. B. Rechnungen, Nutzungsnachweise oder kurze Begründungen.

 

2. KI ersetzt Freelancer – steuerlich relevant?

Viele KMU und Selbstständige nutzen KI statt externe Dienstleister. Das ist erlaubt – aber steuerlich nicht trivial.

Neue Fragen, die Steuerbehörden stellen

  • Wird KI anstelle einer natürlichen Person eingesetzt?

  • Ist der Aufwand realistisch im Verhältnis zum Umsatz?

  • Gibt es eine klare geschäftliche Begründung?

Risiko: Unplausible Aufwände

Wenn jemand plötzlich 10’000 CHF KI‑Kosten pro Jahr geltend macht, aber nur 40’000 CHF Umsatz erzielt, kann das zu Rückfragen führen.

Empfehlung: KI‑Kosten realistisch halten und sauber dokumentieren.

 

3. KI‑generierte Inhalte: Wem gehören sie – und wie wirkt sich das steuerlich aus?

Ein völlig neues Thema, das kaum jemand auf dem Radar hat.

Urheberrechtliche Besonderheit

KI‑Inhalte haben keinen menschlichen Urheber. Das bedeutet:

  • Sie gelten nicht als klassisches „Werk“

  • Sie können nicht wie Software oder geistiges Eigentum abgeschrieben werden

  • Sie sind steuerlich eher als laufender Aufwand zu behandeln

Wenn KI‑Content verkauft wird

Wer KI‑generierte Texte, Bilder oder Videos verkauft, erzielt Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit – auch wenn kein Mensch kreativ tätig war.

 

4. Steuerbehörden nutzen selbst KI – und das verändert alles

Das ist der Gamechanger, über den niemand spricht.

Was bereits Realität ist

  • KI‑gestützte Plausibilitätsprüfungen

  • Automatisierte Risiko‑Scores

  • Mustererkennung bei Abzügen

  • Vergleich mit anonymisierten Steuerprofilen

Was das bedeutet

  • Unplausible Abzüge fallen schneller auf

  • Wiederholte Muster (z. B. jedes Jahr gleich hohe Pauschalen) werden markiert

  • KI erkennt Abweichungen von Branchenstandards

Fazit: Die Zeit der „kreativen“ Abzüge ist vorbei. Transparenz und saubere Begründungen werden wichtiger denn je.

 

5. KI‑gestützte Steueroptimierung: Was erlaubt ist – und was nicht

Viele KI‑Tools versprechen „Steueroptimierung auf Knopfdruck“. Das klingt gut – ist aber gefährlich.

Erlaubt

  • KI zur Vorbereitung der Buchhaltung

  • KI zur Simulation verschiedener Szenarien

  • KI zur Analyse von Steuerdaten

Nicht erlaubt

  • KI‑generierte Steuertricks ohne rechtliche Grundlage

  • Automatisierte „Steuerhacks“

  • Empfehlungen, die gegen geltendes Recht verstossen

Wichtig: Die Verantwortung bleibt immer beim Steuerpflichtigen – nicht bei der KI.

 

6. Ausblick 2026–2030: Was sich realistisch ändern könnte

1. Neue Abzugskategorien für digitale Arbeitskräfte

KI‑Agenten könnten steuerlich ähnlich behandelt werden wie Software‑Lizenzen.

2. Neue Regeln für digitale Vermögenswerte

KI‑Modelle, Trainingsdaten und digitale Assets könnten steuerlich erfasst werden.

3. Quellensteuern auf automatisierte Dienstleistungen

Wenn KI‑Services aus dem Ausland genutzt werden, könnten neue Abgaben entstehen.

4. Standortvorteil Schweiz

Die Schweiz könnte steuerlich attraktiv bleiben, wenn sie KI‑freundliche Rahmenbedingungen schafft.

 

Fazit: Die KI‑Ära ist eine Chance – für alle, die vorbereitet sind

KI verändert die Steuerwelt schneller, als die Gesetzgebung mithalten kann. Wer frühzeitig versteht, welche Abzüge möglich sind, welche Risiken entstehen und wie man KI sinnvoll integriert, verschafft sich einen echten Vorteil.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigene Steuerstrategie zu modernisieren. Kontakt