Steuerrisiken für Schweizer KMU und Selbstständige:

Veröffentlicht am 26. Oktober 2025 um 07:32

Praktische Hinweise zu neuen Entwicklungen 2025

Als Inhaber eines KMU oder Selbstständiger in der Schweiz stehen Sie vor vielfältigen Herausforderungen. Steuerrisiken können unerwartet hohe Nachzahlungen oder Bussgelder nach sich ziehen. Im Jahr 2025 gelten neue Regelungen im Mehrwertsteuerrecht (MWST), die administrativen Aufwand mindern, aber auch Prüfungen verschärfen. Besonders relevant sind Änderungen bei Plattformen wie Airbnb. In diesem Beitrag beleuchte ich die neuesten Entwicklungen und gebe Tipps, wie Sie Risiken minimieren.

Warum Steuerrisiken für KMU und Selbstständige unterschätzt werden

Viele Unternehmen und Selbstständige priorisieren den operativen Alltag und überlassen Steuern dem Treuhänder. Doch Fehler in der MWST-Abrechnung oder bei Plattform-Einnahmen führen oft zu Nachzahlungen von 10.000 bis 50.000 CHF. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) intensiviert Prüfungen, insbesondere bei digitalen Geschäften. Ein häufiges Risiko: Falsche Klassifizierung von Einnahmen, die zu rückwirkenden Anpassungen führt.

Neue MWST-Regelungen 2025: Chancen und Fallstricke

Ab 1. Januar 2025 tritt das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz in Kraft. Die Sätze bleiben stabil: Normalsatz 8,1 %, reduzierter Satz 2,6 % und Beherbergungssatz 3,8 %. Wichtige Neuerungen:

1. Jährliche MWST-Abrechnung für KMU

Unternehmen mit einem Umsatz bis 5 Millionen CHF können künftig jährlich statt viertel- oder halbjährlich abrechnen – eine Entlastung für den Verwaltungsaufwand. Voraussetzung: Obligatorische digitale Einreichung über das ESTV-ePortal. Eine Vorauszahlung bleibt erforderlich.

Risiko: Versäumen Sie die 60-Tage-Frist für den Wechsel zu Beginn einer Steuerperiode, verschiebt sich die Umstellung. Fehlende Digitalisierung kann zu Bussgeldern bis 5.000 CHF führen.

Tipp: Prüfen Sie bis Ende 2025 Ihre Buchhaltungssoftware auf Kompatibilität. Tools erleichtern den Übergang.

2. Erweiterte Saldosteuersatzmethode

Mehr als zwei MWST-Sätze sind nun anwendbar, wenn jede Tätigkeit mindestens 10 % des Umsatzes ausmacht. Dies eignet sich für vielfältige KMU.

Risiko: Falsche Anwendung führt zu Nachzahlungen. Bei Subventionen gilt eine neue Vorsteuerkürzung.

Tipp: Lassen Sie Ihre Umsatzstruktur von einem Steuerberater analysieren, um den maximalen Nutzen zu ziehen.

3. MWST auf Airbnb und Plattform-Vermietungen

Der Beherbergungssatz von 3,8 % gilt für Einnahmen aus Airbnb. Die Grenze für die obligatorische MWST-Pflicht bleibt bei 100.000 CHF weltweitem Umsatz – überschreiten Sie sie, müssen Sie sich in der Schweiz anmelden und 3,8 % auf Beherbergungsleistungen erheben. Plattformen wie Airbnb melden Daten an die ESTV, was Prüfungen erleichtert.

Neues 2025: Das Parlament hat im Mai die Fortführung des reduzierten Satzes über 2027 hinaus bestätigt, was Planungssicherheit schafft. Dennoch starten Initiativen in Kantonen wie Zürich gegen unregulierte Kurzzeitvermietung, was zu lokalen Abgaben oder Beschränkungen führen kann. Ein viraler Fall: Ein Zürcher Gastgeber musste 15.000 CHF nachzahlen, da Umsätze falsch getrackt wurden.

Risiko: Rückwirkende Nachzahlungen bei Überschreitung der Grenze oder fehlender Dokumentation. Kantonale Tourismusabgaben (z. B. 1–5 CHF pro Nacht) addieren sich.

Tipp: Führen Sie monatliche Umsatzberichte und beantragen Sie bei Bedarf die MWST-Nummer bis 31. März 2025. Nutzen Sie Airbnb-Tools für korrekte Abrechnungen und prüfen Sie kantonale Regeln (z. B. in Genf oder Bern).

Weitere aktuelle Risiken und Entwicklungen

  • Scheinselbstständigkeit und AHV: Strengere Prüfungen ab 2025. Abhängige Aufträge können zu rückwirkenden Beiträgen von bis zu 80.000 CHF führen. Tipp: Diversifizieren Sie Kunden und lassen Sie Verträge prüfen.
  • Konkursrecht: Öffentlich-rechtliche Forderungen (Steuern, Sozialversicherungen) werden konsequent vollstreckt – ein Schutz für Gläubiger, aber Risiko für Insolvenzplaner.
  • Säule 3a: Nachträgliche Einzahlungen bis 10 Jahre rückwirkend möglich (max. 7.258 CHF für Angestellte, 36.288 CHF für Selbstständige). Tipp: Nutzen Sie dies steueroptimiert.

Praktische Tipps zur Risikominimierung

  • Digitalisieren Sie: Wechseln Sie zu ePortal und Software wie Abacus für Freibeträge (z. B. 10.200 CHF Grundfreibetrag).
  • Beratung einholen: Ein Steuerberater ist bei komplexen Fällen unerlässlich – planen Sie ein Gespräch für 2026.
  • Dokumentieren Sie: Halten Sie Einnahmen und Ausgaben lückenlos fest, insbesondere bei Plattformen.
  • Community beobachten: Folgen Sie Diskussionen zu #SteuernCH für aktuelle Warnungen.

Fazit: Planen Sie voraus, um Risiken zu meistern

Die Änderungen 2025 bieten Entlastungen, bergen aber neue Pflichten. Handeln Sie jetzt: Überprüfen Sie Ihre Prozesse und passen Sie sich an. So sichern Sie den Erfolg Ihres Unternehmens. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie einen Fachberater.

Quellen: ESTV, Bundesrat, aktuelle Berichte und Gerichtsurteile. Für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie mich: Planungsgespräch anfragen →