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Eigenmietwert abgeschafft – und jetzt? Was Sie jetzt tun sollten!

Einleitung

  • Kurz und prägnant: Der 28. September 2025 markiert einen Wendepunkt in der Schweizer Steuerwelt – das Stimmvolk hat mit 57,7 % Ja-Stimmen beschlossen, den Eigenmietwert abzuschaffen.

  • Hinweis: Noch ist nicht alles final – Umsetzung, Übergangsfristen und kantonale Anpassungen folgen.

  • Ziel des Beitrags: Was Eigentümer heute konkret tun sollten, um steuerlich zu profitieren und vorbereitet zu sein.

1. Hintergrund & Gesetzlicher Rahmen

Was wurde beschlossen

  • Die Vorlage «Einführung kantonaler Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» wurde angenommen – gekoppelt ist die Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum.

  • Der Eigenmietwert entfällt frühestens ab dem Steuerjahr 2028 – bis dahin gelten Übergangsregelungen.

Wesentliche Änderungen & Abzüge

  • Kein Eigenmietwert mehr in der Einkommensteuer für selbstgenutztes Wohneigentum.

  • Gleichzeitig fallen viele bisher zulässige Abzüge weg: Schuldzinsen, Unterhalts- und Instandhaltungskosten, energetische Massnahmen könnten nicht mehr in gleicher Weise abzugsberechtigt sein.

  • Kantone erhalten die Möglichkeit, neue Objektsteuern auf Zweitliegenschaften zu erheben, um Einnahmeverluste zu kompensieren.

2. Chancen & Risiken für Wohneigentümer

Vorteile

  • Wegfall der Besteuerung eines fiktiven Einkommens → Verbesserung der Liquidität

  • Weniger Komplexität und Bürokratie

  • Anlagekapital kann steueroptimiert eingesetzt werden

  • Günstigerer Startpunkt für Schrittplanung, Kapitalbezüge und Hypothekenstrategie

Risiken / Herausforderungen

  • Wegfall wichtiger Abzüge (Schuldzinsen, Unterhalt) kann steuerlich schaden, je nach Kanton

  • Kantone könnten neue Steuern erheben – ggf. Belastungsverschiebung

  • Übergangsbestimmungen: Wer früh plant, kann profitieren, wer später beginnt, könnte Nachteile haben

3. Was jetzt zu tun ist – Schritt für Schritt