Aktuell
🏡 Eigenmietwert abgeschafft – und jetzt? Was Sie jetzt tun sollten!
Einleitung
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Kurz und prägnant: Der 28. September 2025 markiert einen Wendepunkt in der Schweizer Steuerwelt – das Stimmvolk hat mit 57,7 % Ja-Stimmen beschlossen, den Eigenmietwert abzuschaffen.
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Hinweis: Noch ist nicht alles final – Umsetzung, Übergangsfristen und kantonale Anpassungen folgen.
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Ziel des Beitrags: Was Eigentümer heute konkret tun sollten, um steuerlich zu profitieren und vorbereitet zu sein.
1. Hintergrund & Gesetzlicher Rahmen
Was wurde beschlossen
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Die Vorlage «Einführung kantonaler Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» wurde angenommen – gekoppelt ist die Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum.
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Der Eigenmietwert entfällt voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2028 – bis dahin gelten Übergangsregelungen.
Wesentliche Änderungen & Abzüge
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Kein Eigenmietwert mehr in der Einkommensteuer für selbstgenutztes Wohneigentum.
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Gleichzeitig fallen viele bisher zulässige Abzüge weg: Schuldzinsen, Unterhalts- und Instandhaltungskosten, energetische Massnahmen könnten nicht mehr in gleicher Weise abzugsberechtigt sein.
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Kantone erhalten die Möglichkeit, neue Objektsteuern auf Zweitliegenschaften zu erheben, um Einnahmeverluste zu kompensieren.
2. Chancen & Risiken für Wohneigentümer
Vorteile
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Wegfall der Besteuerung eines fiktiven Einkommens → Verbesserung der Liquidität
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Weniger Komplexität und Bürokratie
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Anlagekapital kann steueroptimiert eingesetzt werden
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Günstigerer Startpunkt für Schrittplanung, Kapitalbezüge und Hypothekenstrategie
Risiken / Herausforderungen
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Wegfall wichtiger Abzüge (Schuldzinsen, Unterhalt) kann steuerlich schaden, je nach Kanton
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Kantone könnten neue Steuern erheben – ggf. Belastungsverschiebung
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Übergangsbestimmungen: Wer früh plant, kann profitieren, wer später beginnt, könnte Nachteile haben
3. Was jetzt zu tun ist – Schritt für Schritt
Schritt 1: Bestandesaufnahme bis Ende 2025
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Belehnung, Zinsbindung, Unterhaltsstau, Alter der Haustechnik erfassen.
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Prüfen, ob energetische Sanierungen noch vor 2028 steuerlich (Bund heute noch, Kanton teils länger) optimal platziert sind.
Schritt 2: Unterhalt und Energie richtig timen
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Geplante Sanierungen vorziehen, wenn Abzüge heute noch möglich sind.
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Ab 2028: Abzüge auf selbstgenutzten Objekten beim Bund weg; einige Kantone können Energie-Abzüge behalten. Vorher kantonale Regeln checken.
Schritt 3: Hypothekenstrategie neu ausrichten
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Ohne Zinsabzug lohnt mehr Amortisation. Prüfen Sie direkte vs. indirekte Amortisation, Tragbarkeit und Zinsrisiko.
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Zinsbindung: SARON vs. Festhypothek anhand Zinskurve und Flexibilitätsbedarf prüfen.
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Wer stark belehnt ist, plant einen Stufenplan: Teilamortisationen bis 2028, danach Review.
Schritt 4: Schulden dorthin, wo Abzüge bleiben
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Vermietete Objekte: Zinsabzug bleibt, aber quotal begrenzt. Handlung: Hypothekar-Schulden gezielt auf Mietobjekte verschieben (Belehnungsregeln Bank beachten). Beispiel unten.
Schritt 5: Nutzung prüfen – «Heim» vs. Renditeobjekt
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Eigennutzung beibehalten: Profitieren Sie meist bei tiefer Belehnung.
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Vermieten statt selber nutzen: Dann gibt es wieder Mietertrag, aber Unterhalt und Zinsen werden (quotal) abzugsfähig. Rechne Nettoertrag vs. Steuerlast. Wichtig: Die Grundstückgewinnsteuer kann nach einem Verkauf des selbstbewohnten Wohneigentums nicht mehr mit einer Ersatzbeschaffung aufgeschoben werden wenn das Objekt einmal vermietet war.
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Zweitwohnung: Objektsteuer-Risiko je nach Kanton; Alternativen prüfen (dauerhafte Vermietung, Verkauf, Hauptwohnsitzwechsel).
Schritt 6: Ersterwerb klug planen
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Kauf 2026–2027 kann den Ersterwerber-Zinsabzug mitnehmen, danach degressiv. Finanzierung so strukturieren, dass die ersten Jahre die Zinsen im Abzugsrahmen liegen.
Schritt 7: Aargau & Wohnkanton im Blick
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Ab 2026–2027 publizieren Kantone ihre Detailregeln zu Objektsteuer und Energieabzügen. Beobachten und Szenario pro Kanton rechnen.
4) Zwei einfache Rechenbeispiele
Beispiel A: Eigenheim mit wenig Schulden → Steuerentlastung ab 2028
Ausgangslage:
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Hauswert: CHF 900’000
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Hypothek: CHF 300’000
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Zins: 2 % → CHF 6’000/Jahr
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Unterhalt: CHF 5’000/Jahr
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Eigenmietwert: CHF 25’000 (geschätzt: 70 % von CHF 35’000 Marktmiete)
Heute (vor Abschaffung):
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Steuerbares Einkommen: CHF 25’000 (Eigenmietwert) − CHF 6’000 (Zins) − CHF 5’000 (Unterhalt) = CHF 14’000
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Steuerbelastung (geschätzt bei 25 %): CHF 3’500/Jahr
Ab 2028 (nach Abschaffung):
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Kein Eigenmietwert mehr
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Keine Abzüge mehr
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Steuerbares Einkommen für dieses Objekt: CHF 0
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Steuerersparnis: CHF 3’500/Jahr
Fazit: Wer wenig Schulden hat, profitiert klar. Die Steuer auf das fiktive Einkommen fällt weg, während die wegfallenden Abzüge kaum ins Gewicht fallen. Typisch für pensionierte oder stark amortisierte Haushalte.
Beispiel B: Eigenheim wird vermietet → Steueroptimierung durch Schuldverschiebung
Ausgangslage:
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Gleiches Objekt, aber ab 2028 vermietet
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Mieteinnahmen: CHF 30’000/Jahr
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Hypothek erhöht auf CHF 600’000 → Zins: CHF 12’000
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Unterhalt: CHF 7’000
Ab 2028 (Vermietung):
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Steuerbares Einkommen: CHF 30’000 (Mieteinnahmen) − CHF 12’000 (Zins, quotal 80 % = CHF 9’600) − CHF 7’000 (Unterhalt, quotal 80 % = CHF 5’600) = CHF 14’800
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Steuerbelastung (geschätzt bei 25 %): CHF 3’700
Optimierung durch Schuldverschiebung:
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Hypothek gezielt auf Mietobjekt verlagern
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Quotaler Abzug steigt auf 100 % → CHF 12’000 Zins + CHF 7’000 Unterhalt
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Neue Steuerbasis: CHF 11’000
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Neue Steuerbelastung: CHF 2’750
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Ersparnis: CHF 950/Jahr
Fazit: Wer vermietet und die Hypothek strategisch auf das Mietobjekt verlagert, kann die Steuerlast deutlich senken. Wichtig: Belehnungsgrenzen der Bank beachten.
5) Umfinanzierung: konkrete Hebel
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Schuldverschiebung: Hypothek vom Eigenheim auf das Mietobjekt verlagern, soweit Belehnung/Bankregeln erlauben. Ziel: Zinsabzug dort, wo Erträge anfallen.
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Tranchierung: Mehrere Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten zur Zins- und Liquiditätssteuerung.
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Tilgungsplan: Bis 2028 amortisieren, wo Zinsabzug entfällt; Zinsen auf Mietobjekten konservieren.
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Zweitwohnung: Objektsteuer-Risiko einpreisen. Optionen: Vermieten, Hauptwohnsitz machen, verkaufen oder verdichten.
6) Wer profitiert typischerweise?
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Pensionierte / stark amortisierte Haushalte.
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Ersterwerber dank befristetem Zinsabzug.
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Neubauten mit wenig Unterhalt.
7) Was bleibt unklar?
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Exakter Starttermin und kantonale Detailregeln (Objektsteuer, allfällige Energie-Abzüge). Offizielle Infos laufend prüfen.
Quellen
EFD/ESTV; HEV, SRF Abstimmungen; T+R Fachbeitrag zu Abzügen; BDO Eigenmietwert abgeschafft:
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