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Eigenmietwert abgeschafft – und jetzt? Was Sie jetzt tun sollten!
Einleitung
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Kurz und prägnant: Der 28. September 2025 markiert einen Wendepunkt in der Schweizer Steuerwelt – das Stimmvolk hat mit 57,7 % Ja-Stimmen beschlossen, den Eigenmietwert abzuschaffen.
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Hinweis: Noch ist nicht alles final – Umsetzung, Übergangsfristen und kantonale Anpassungen folgen.
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Ziel des Beitrags: Was Eigentümer heute konkret tun sollten, um steuerlich zu profitieren und vorbereitet zu sein.
1. Hintergrund & Gesetzlicher Rahmen
Was wurde beschlossen
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Die Vorlage «Einführung kantonaler Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» wurde angenommen – gekoppelt ist die Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum.
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Der Eigenmietwert entfällt frühestens ab dem Steuerjahr 2028 – bis dahin gelten Übergangsregelungen.
Wesentliche Änderungen & Abzüge
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Kein Eigenmietwert mehr in der Einkommensteuer für selbstgenutztes Wohneigentum.
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Gleichzeitig fallen viele bisher zulässige Abzüge weg: Schuldzinsen, Unterhalts- und Instandhaltungskosten, energetische Massnahmen könnten nicht mehr in gleicher Weise abzugsberechtigt sein.
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Kantone erhalten die Möglichkeit, neue Objektsteuern auf Zweitliegenschaften zu erheben, um Einnahmeverluste zu kompensieren.
2. Chancen & Risiken für Wohneigentümer
Vorteile
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Wegfall der Besteuerung eines fiktiven Einkommens → Verbesserung der Liquidität
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Weniger Komplexität und Bürokratie
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Anlagekapital kann steueroptimiert eingesetzt werden
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Günstigerer Startpunkt für Schrittplanung, Kapitalbezüge und Hypothekenstrategie
Risiken / Herausforderungen
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Wegfall wichtiger Abzüge (Schuldzinsen, Unterhalt) kann steuerlich schaden, je nach Kanton
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Kantone könnten neue Steuern erheben – ggf. Belastungsverschiebung
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Übergangsbestimmungen: Wer früh plant, kann profitieren, wer später beginnt, könnte Nachteile haben