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Tipps zum Steuern sparen:

Mit folgenden erlaubten Massnahmen und Vorausplanungen sparen Sie am meisten Steuern...

- Säule 3a einzahlen
- Freiwillige Einkäufe in Ihre Pensionskasse
- Pensionskasse für Selbstständigerwerbende
- Gestaffelte Bezüge der Vorsorgegelder
- Teilkapitalbezüge Pensionskasse
- Wohnsitzwechsel vor hohen Vorsorgekapital-Bezügen
- Steuerplanung bei Liegenschafts-Renovationen
- Umwandlung der Einzelfirma in eine Kapitalgesellschaft vor dem Verkauf
- Ersatzbeschaffung nach Verkauf von selbstbewohntem Wohneigentum
- Gestaffelte Erbvorbezüge

Säule 3a einzahlen: 
Bezahlen Sie jedes Jahr wann immer es Ihre Liquidität erlaubt den Maximalbetrag in die Säule 3a ein. Für Angestellte mit Anschluss an eine Pensionskasse sind es Fr. 6'826.-- p.a.. Alle anderen Erwerbstätigen können 20% vom Nettoeinkommen, maximal aber Fr. 34'128.-- vollumfänglich abziehen. Ohne Erwerbs- oder Ersatzeinkommen ist kein Steuer-Abzug für die gebundene Vorsorge 3a möglich. Bemerkungen: Wählen Sie am besten ein flexibles Säule-3a-Konto bei einer Bank. Seien Sie vorsichtig bei Fondsprodukten da Aktien zurzeit hoch bewertet sind. Seien Sie sich bewusst, dass Einlagen in die Säule 3a bis 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter gebunden bleiben. Unter gewissen Bedingungen ist es erlaubt, das Kapital vorzeitig zu beziehen. Verteilen Sie das Kapital auf mehrere Konti und sparen Sie damit beim Bezug wieder Steuern. Bei hohen Unterhalts- und Renovationsaufwendungen für Ihre Liegenschaft kann im gleichen Jahr auch auf eine Einzahlung verzichtet werden.

Freiwillige Einkäufe in Ihre Pensionskasse:
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind begrenzt. Es muss eine Vorsorgelücke bestehen. Informieren Sie sich darüber mit Ihrem Vorsorgeausweis oder im Zweifelsfall bei Ihrer Pensionskasse. Kaufen Sie nicht das ganze Potential auf einmal ein, sondern staffeln Sie es geschickt um die höchstmögliche Einsparung zu bewirken. Hier lohnt sich eine gezielte Planung durch Ihren Steuerberater.

Pensionskasse für Selbstständigerwerbende:
Selbstständigerwerbende können Sich freiwillig der Pensionskasse ihrer Angestellten anschliessen. Wenn keine Mitarbeiter beschäftigt werden ist es auch möglich, sich bei der Pensionskasse ihres Berufsverbandes zu versichern.

Gestaffelte Bezüge der Vorsorgegelder:
Durch geschickte Staffelung der Kapitalbezüge lässt sich ganz einfach sehr viel Steuern sparen. Dies muss schon frühzeitig geplant werden indem Sie die Säule 3a auf bis zu 5 Konten aufteilen. Steuerersparnisse von bis zu 50% und mehr können dadurch erzielt werden. Auch hier lohnt es sich unbedingt mit der Planung den Steuerberater Ihres Vertrauens zu beauftragen.

Teilkapitalbezüge Pensionskasse:
Beziehen Sie einen Teil Ihrer Pensionskasse als Kapital; vor allem dann, wenn Sie nach der Pensionierung neben der AHV weitere steuerbare Einkünfte generieren, z. Bsp. hohe Eigenmietwerte, Mieterträge, Renten, Dividenden u.s.w.. Für eine möglichst steueroptimierte Pensionsplanung sollten Sie unbedingt Ihren Steuerberater konsultieren.

Wohnsitzwechsel vor hohen Vorsorgekapital-Bezügen:
Vor einem Bezug von hohen Vorsorgekapital-Beträgen kann sich ein Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton oder ins Ausland bezahlt machen. Bsp.: Für 1 Mio. Kapitalbezug aus der Vorsorge bezahlt ein unverheirateter Steuerpflichtiger im Kanton Zürich bis zu Fr. 160'000.-- Kapital-Steuern. Dagegen bezahlt man für die gleiche Summe in Appenzell Innerrhoden, Schaffhausen, Uri, Zug oder Glarus nur Fr. 55'000.-- bis Fr. 70'000.--. Sollten Sie planen nach der Pensionierung ins Ausland auszuwandern, transferieren Sie vorher Ihr Pensionskassen-Kapital auf eine Freizügigkeits-Stiftung mit Sitz in einem steuergünstigen Kanton.

Steuerplanung bei Liegenschafts-Renovationen:
Staffeln Sie hohe Renovationsaufwendungen geschickt und sparen Sie damit viel Steuern. Renovieren Sie dagegen kleinere Posten nur alle zwei Jahre und profitieren Sie dazwischen vom Pauschalabzug. Vorsicht: Verwechseln Sie Unterhalt und Renovation nicht mit Investition. Ihr Steuerberater erklärt Ihnen den Unterschied. Schieben Sie fällige Renovationen bei Ihrem selbstbewohnten Wohneigentum nicht auf. Diese Kosten werden bald nicht mehr zum Abzug zugelassen. (S. E. & O.)

Umwandlung der Einzelfirma in eine Kapitalgesellschaft vor dem Verkauf:
Viel Steuern und AHV-Beiträge sparen können Sie, wenn Sie Ihre Einzelfirma vor dem Verkauf in eine Kapitalgesellschaft umwandeln. Dies sollten Sie frühestmöglich, spätestens aber 5 Jahre vor dem Verkauf tun, um nicht von den Steuerbehörden als «Umgeher» eingestuft zu werden

.

Ersatzbeschaffung nach Verkauf von selbstbewohntem Wohneigentum:
Wer selbstbewohntes und noch nie vermietetes Wohneigentum verkauft, sollte sich vorher unbedingt mit dem Thema «Ersatzbeschaffung» auseinandersetzen. Ihr Steuerberater kennt die Bedingungen in Ihrem Wohnsitz-Kanton.

Gestaffelte Erbvorbezüge:
Ihre nicht oder weit aussen verwandten Erben können je nach Kanton mit Steuern bis 50% und mehr belastet werden. Die meisten Kantone gewähren Freibeträge auf Erbvorbezügen und Schenkungen. Nach dem Motto «zuerst vererben und dann sterben» können mit geschickt gestaffelten Erbvorbezügen massiv Steuern gespart werden. Um Ihren Willen möglichst steuergünstig zu planen, fragen Sie Ihren Steuerberater.

Quintessenz:
Geben Sie lieber einmal Ihrem Steuerberater ein paar Hundert Franken als dem Steueramt Ihr ganzes Geld. Unsere Erfahrung zeigt, dass praktisch Jeder noch Potential zum Steuern sparen hat. Je früher Sie mit der Steuerplanung beginnen, umso besser. Neben der sorgfältigen Deklaration Ihrer Steuererklärung sind obengenannt nur einige Massnahmen von ganz vielen erläutert, welche Ihre Steuerbelastung spürbar reduzieren. Wenn Sie selber nicht planen, machen es nur die Anderen. Die Zeche dafür bezahlen Sie...

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